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Öffentliches Vermögen verschleudert PDF Drucken E-Mail
Samstag, 16. Mai 2009

Spekulation mit öffentlichem Vermögen

Die Auseinandersetzung um den Ausbau der Müllverbrennung in Neustadt i.H. um 130 % ist unverändert aktuell. Nach wie vor verfolgen der Zweckverband Ostholstein (ZVO) und die privatwirtschaftliche ZVO Entsorgung GmbH vor Gericht die Durchsetzung des vom Staatlichen Umweltamt Kiel am 29. 06. 2007 genehmigten Ausbaus der Müllverbrennung im MHKW Neustadt von 60 tausend auf 140 tausend Tonnen.

Warum - wo doch bei genauer Prüfung das voll funktionsfähige MHKW Neustadt völlig ausreicht für die Müllmenge, die im Kreis durch Verbrennung entsorgt werden muss? Es geht wohl nur noch ums Geld verdienen: Spekulation auf immer mehr Profit, die kommunalen Aufgaben treten zurück.

Das bestätigte uns auf Anfrage das Innenministerium S-H als Kommunalaufsicht im Juli 2007 mit folgender Antwort:
„Nach § 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sind Gesellschaften, sofern einem Zweckverband mehr als 75% der Anteile an einer Gesellschaft gehören, durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung auf den öffentlichen Zweck auszurichten. Bei Gründung der ZAG lag diese Voraussetzung vor, so dass der Vorgabe durch Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag Rechnung getragen wurde. Durch den Verkauf von 49,9% der Gesellschaftsanteile und die damit verbundene Aufnahme des Konsortiums Nehlsen, Alpen, Dörner in die Gesellschaft, ist eine Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck durch die Gemeindeordnung nicht mehr vorgeschrieben.

Mehr darüber finden sie hier ...

Ein Armutszeugnis! Waren die Vertreter der Gemeinden als Mitglieder der Verbandsversammlung über diese Konsequenzen ihrer Zustimmung zum Verkauf der Geschäftsanteile informiert? 

Sie waren vermutlich auch nicht darüber informiert, dass der angebliche Verkauf der Geschäftsanteile durch eine Schenkung an die NAD realisiert werden würde. Man kann schließlich nicht annehmen, dass sie so offensichtlich gegen die Interessen der Bürger und Gemeinden stimmen würden, die sie vertreten. In der Diktion des ZVO hieß das „Transaktion im Rahmen einer Holding“ und „Veräußerung“ - wir meinen, nichts als eine riskante Spekulation mit öffentlichem Vermögen.

        
Der ZVO gliedert im Jahr 2004 seinen Geschäftsbereich (Sparte) Abfallwirtschaft / Wertstoffwirtschaft und Fuhrpark aus und überträgt sie auf die dafür neu gegründete „ZVO Abfallwirtschafts GmbH“. Kein Problem, das durchzusetzen, denn schließlich ist der ZVO einziger Gesellschafter der GmbH, das übertragene Vermögen bleibt sozusagen im Besitz des Kreises. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt 501 tausend Euro.

 

        Noch im gleichen Jahr erhöht der ZVO das Stammkapital der Gesellschaft auf 1 Million Euro und „veräußert“ 49,9 % der Geschäftsanteile an die dazu gegründete privatwirtschaftliche NAD GmbH & Co KG. Im Zuge dieser „Veräußerung" übernimmt die NAD die ausstehenden 499 tausend Euro des Stammkapitals und erhält damit 49,9 % der Geschäftsanteile - ohne dafür einen Kaufpreis zahlen zu müssen. In einem Schreiben an  Kreistagsabgeordnete  erklärt der Verbandsdirektor später, es seien keine Zahlungen an den ZVO geflossen, um Steuern zu sparen!

Das Ergebnis spricht für sich selbst:

·        Der NAD GmbH & Co KG wurde vom ZVO öffentliches Vermögen in geschätzt zweistelliger Millionenhöhe übereignet ohne Zahlung eines Kaufpreises.

·        Da der NAD ein Gewinnanteil von 49,9 % zusteht, hat sie für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils bereits versteuerte 650.000.- €, 500.000.- € und 800.000.- € kassiert.

·        Die NAD ist mit 49,9 % an der GmbH beteiligt; ihr wurden vertragliche Zusicherungen gemacht, die einen komfortablen Ausstieg mit Millionengewinn sichern.

 

Die dafür Verantwortlichen müssen gewusst haben, was sie da tun, denn sie haben im  Gesellschaftsvertrag der ZVO Entsorgung GmbH noch einmal ausdrücklich bestätigt (§ 4 Abs. 4):

„Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Wert der eingebrachten Vermögensteile, der den Nennbetrag der Stammeinlage übersteigt, dem ZVO oder Dritten zu vergüten.“

Die Begünstigung der NAD wurde so noch einmal festgeschrieben und sollte bleiben.

Im Bescheid einer von der Bürgerinitiative angerufenen Staatsanwaltschaft heißt es:

„Durch den Verbandsvorsteher Heiko Suhren ist vertreten worden, die strategische Allianz mit einem privaten Investor stärke die Zukunftsfähigkeit der Abfallsparte („Ausbau der Marktposition“) und lasse eine Verdoppelung des Gewinns der ZAG mit Wahrscheinlichkeit erwarten.“
(* ZAG = ZVO Abfallwirtschafts GmbH, umbenannt in ZVO Entsorgung GmbH)

Das war offensichtlich schon vor dem Abschluss der Verträge eine riskante Spekulation, die bewusst eingegangen wurde, denn an kompetenten Warnungen, z.B. durch das Innenministerium S-H und den Landesrechnungshof hat es nicht gefehlt.

So urteilt der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die „Überörtliche Prüfung beim Zweckverband Ostholstein 2004“ (durchgeführt Ende 2003 bis Anfang 2004) u.a.:


„Durch die Einbringung zusätzlichen Kapitals bzw. Beteiligung i.H. v. 49,9 % wird den Kommunen zukünftig lediglich rd. die Hälfte der erzielten Gewinne zufließen, d.h. zur Realisierung von Abführungen an die Kommunen in den bisherigen Größenordnungen müssten sich die Gewinne in etwa verdoppeln. Eine solche Annahme dürfte nach Ansicht des LRH zumindest kurz- und mittelfristig nicht einer realistischen Einschätzung entsprechen. Im Übrigen würde sich die Gewinnverteilung im Fall der Inanspruchnahme der „put-option“ noch weiter zuungunsten der Mietgliedskommunen entwickeln.“

Die Erwartung des ZVO „... lasse eine Verdoppelung des Gewinns der ZAG mit Wahrscheinlichkeit erwarten“, war demnach, trotz vorsichtiger Formulierung, von vornherein und sogar auf längere Sicht illusorisch – selbst mit dem geplanten Ausbau der Müllverbrennung.
Und selbst wenn es gelungen wäre, die Gewinne der GmbH zu verdoppeln, hätten die beteiligten Kommunen nicht mehr bekommen als vorher. Das gleiche gilt, wenn es irgendwann einmal gelänge, ... Haben die Mitglieder der Verbandsversammlung das durchschaut? Haben die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Kreistag, die sich so angelegentlich um die Zustimmung „ihrer“ Mitglieder in der Verbandsversammlung bemüht haben, auch diese Folgen mit ihnen besprochen?

In der gegenwärtigen Situation zeigt sich wie unwahrscheinlich die Spekulation war:

- die Erweiterung des MHKW ist aus wirtschaftlichen Gründen vorerst auf Eis gelegt,

- die Baukosten, ursprünglich auf 40 Millionen angesetzt, werden mittlerweile zwischen 60 und 80 Millionen geschätzt, was die Gewinnaussichten weiter schmälert und

- nach Genehmigung wird die erforderliche Zeit für den Ausbau mit 2,5 Jahren angegeben.

Die Mengen an Müll zur Verbrennung werden bis dahin weiter abnehmen. Der Konkurrenzkampf um Müll wird härter. Andere Firmen, vor allem der Branchenprimus Remondis, haben geplante Erweiterungs- oder Neubauten schon aufgegeben.

Schon früh manifestierte sich unser Eindruck, dass bei der Privatisierung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein konnte. Verstärkt wurde der Verdacht beim Erörterungstermin des Staatlichen Umweltamtes Kiel im März 2007. Auf unsere Fragen und Besorgnisse gab es keine zufrieden stellenden Antworten. Stattdessen hatten wir den Eindruck, man wolle uns einschüchtern und ruhig stellen. Der Kreis war, auch zur Verwunderung des Staatlichen Umweltamtes, gar nicht erst zum Erörterungstermin erschienen und demonstrierte so deutlich sein Interesse für die Bürger in dieser Angelegenheit.

So entschlossen wir uns im Mai 2007, eine Strafanzeige zu stellen - gegen Unbekannt und wegen des Verdachts auf Untreue.

Wir sehen die Untreue darin, dass die Unternehmungsgruppe (NAD) mit einem Aufwand von 499 tsd. Euro einen Gesellschaftsanteil von nahezu 50 % an der ZVO Abfallwirtschaft GmbH (dann umbenannt in ZVO Entsorgung GmbH) bekam, was zur Folge hat, dass wenn z.B. diese Gesellschaft aufgelöst wird, die Gesellschafter der NAD nahezu die Hälfte des gesamten Betriebsvermögens verlangen können. Außerdem bekommen sie mit einer Einlage von 499 tsd. Euro jeweils 50 % (genau 49,9) des Gewinns, der ihnen eigentlich gar nicht - der ihnen nur formal zusteht. Was zur Folge hat, dass das Geld, das sie für den Erwerb des Gesellschafteranteils aufwenden mussten, durch die Gewinnbeteiligung bereits drei mal zu ihnen zurückgekommen ist, vermutlich jetzt schon vier mal (mit der Gewinnausschüttung für 2008).

Mal etwas unsachlich: Abgesehen von der Größenordnung und volkswirtschaftlichen Bedeutung, was ist eigentlich, dem Prinzip nach, der Unterschied zwischen Spekulation mit „leeren“ Bankzertifikaten, dem in letzter Zeit immer mehr in Verruf kommenden sg. Cross Border Leasing und Spekulationen mit „leeren“ Müllvisionen?

Zumindest sind sie alle zutiefst unmoralisch und letztendlich, aus Sicht der Betroffenen eine Riesendummheit, egal was die Gesetze hergeben!

Mehr dazu finden sie auf der Seite „Verdacht auf Untreue", hier ... .