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Spekulation mit
öffentlichem Vermögen
Die Auseinandersetzung um den Ausbau der Müllverbrennung in
Neustadt i.H. um 130 % ist unverändert aktuell. Nach wie vor verfolgen der
Zweckverband Ostholstein (ZVO) und die privatwirtschaftliche ZVO Entsorgung
GmbH vor Gericht die Durchsetzung des vom Staatlichen Umweltamt Kiel am 29.
06. 2007 genehmigten
Ausbaus der Müllverbrennung im MHKW Neustadt von 60 tausend auf 140 tausend
Tonnen.
Warum - wo doch bei genauer Prüfung das voll funktionsfähige
MHKW Neustadt völlig ausreicht für die Müllmenge, die im Kreis durch
Verbrennung entsorgt werden muss? Es geht wohl nur noch ums Geld verdienen:
Spekulation auf immer mehr Profit, die kommunalen
Aufgaben treten zurück.
Das bestätigte uns auf Anfrage das Innenministerium S-H als
Kommunalaufsicht im Juli 2007 mit folgender Antwort:
„Nach § 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein sind Gesellschaften, sofern einem Zweckverband mehr als 75%
der Anteile an einer Gesellschaft gehören, durch Gesellschaftsvertrag oder
Satzung auf den öffentlichen Zweck auszurichten. Bei Gründung der ZAG lag diese
Voraussetzung vor, so dass der Vorgabe durch Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag
Rechnung getragen wurde. Durch den
Verkauf von 49,9% der Gesellschaftsanteile und die damit verbundene Aufnahme des
Konsortiums Nehlsen, Alpen, Dörner in die Gesellschaft, ist eine Ausrichtung
auf den öffentlichen Zweck durch die Gemeindeordnung nicht mehr vorgeschrieben.“
Mehr darüber finden sie hier ...
Ein Armutszeugnis! Waren die Vertreter der Gemeinden als
Mitglieder der Verbandsversammlung über diese Konsequenzen ihrer Zustimmung zum
Verkauf der Geschäftsanteile informiert?
Sie waren vermutlich auch nicht darüber informiert, dass der
angebliche Verkauf der Geschäftsanteile durch eine Schenkung an die NAD realisiert
werden würde. Man kann schließlich nicht annehmen, dass sie so offensichtlich
gegen die Interessen der Bürger und Gemeinden stimmen würden, die sie
vertreten. In der Diktion des ZVO hieß das „Transaktion im Rahmen einer
Holding“ und „Veräußerung“ - wir meinen, nichts als eine riskante Spekulation
mit öffentlichem Vermögen.
Der ZVO gliedert im Jahr 2004 seinen Geschäftsbereich (Sparte) Abfallwirtschaft
/ Wertstoffwirtschaft und Fuhrpark aus und überträgt sie auf die dafür neu
gegründete „ZVO Abfallwirtschafts GmbH“. Kein Problem, das durchzusetzen, denn
schließlich ist der ZVO einziger Gesellschafter der GmbH, das übertragene
Vermögen bleibt sozusagen im Besitz des Kreises. Das Stammkapital dieser
Gesellschaft beträgt 501 tausend Euro.
Noch im gleichen Jahr erhöht der ZVO
das Stammkapital der Gesellschaft auf 1 Million Euro und „veräußert“ 49,9 % der
Geschäftsanteile an die dazu gegründete privatwirtschaftliche NAD GmbH & Co
KG. Im Zuge dieser „Veräußerung" übernimmt die NAD die ausstehenden 499 tausend
Euro des Stammkapitals und erhält damit 49,9 % der Geschäftsanteile - ohne
dafür einen Kaufpreis zahlen zu müssen. In einem Schreiben an Kreistagsabgeordnete erklärt der Verbandsdirektor später, es seien keine Zahlungen an den ZVO geflossen, um
Steuern zu sparen!
Das Ergebnis spricht
für sich selbst:
·
Der NAD GmbH & Co KG wurde vom ZVO öffentliches
Vermögen in geschätzt zweistelliger Millionenhöhe übereignet ohne Zahlung eines
Kaufpreises.
·
Da der NAD ein Gewinnanteil von 49,9 % zusteht,
hat sie für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils bereits versteuerte 650.000.-
€, 500.000.- € und 800.000.- € kassiert.
·
Die NAD ist mit 49,9 % an der GmbH beteiligt;
ihr wurden vertragliche Zusicherungen gemacht, die einen komfortablen Ausstieg
mit Millionengewinn sichern.
Die dafür Verantwortlichen müssen gewusst haben, was sie da
tun, denn sie haben im Gesellschaftsvertrag der ZVO Entsorgung GmbH noch
einmal ausdrücklich bestätigt (§ 4 Abs. 4):
„Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Wert der
eingebrachten Vermögensteile, der den Nennbetrag der Stammeinlage übersteigt, dem
ZVO oder Dritten zu vergüten.“
Die Begünstigung der NAD wurde so noch einmal
festgeschrieben und sollte bleiben.
Im Bescheid einer von der Bürgerinitiative angerufenen
Staatsanwaltschaft heißt es:
„Durch den Verbandsvorsteher Heiko Suhren ist vertreten
worden, die strategische Allianz mit einem privaten Investor stärke die
Zukunftsfähigkeit der Abfallsparte („Ausbau der Marktposition“) und lasse eine
Verdoppelung des Gewinns der ZAG mit Wahrscheinlichkeit erwarten.“
(* ZAG = ZVO Abfallwirtschafts
GmbH, umbenannt in ZVO Entsorgung GmbH)
Das war offensichtlich schon vor dem Abschluss der Verträge
eine riskante Spekulation, die bewusst eingegangen wurde, denn an kompetenten
Warnungen, z.B. durch das Innenministerium S-H und den Landesrechnungshof hat
es nicht gefehlt.
So urteilt der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die
„Überörtliche Prüfung beim Zweckverband Ostholstein 2004“ (durchgeführt Ende
2003 bis Anfang 2004) u.a.:
„Durch die Einbringung zusätzlichen Kapitals bzw.
Beteiligung i.H. v. 49,9 % wird den Kommunen zukünftig lediglich rd. die Hälfte der erzielten Gewinne zufließen,
d.h. zur Realisierung von Abführungen an die Kommunen in den bisherigen
Größenordnungen müssten sich die Gewinne in etwa verdoppeln. Eine solche
Annahme dürfte nach Ansicht des LRH zumindest kurz- und mittelfristig nicht
einer realistischen Einschätzung entsprechen. Im Übrigen würde sich die
Gewinnverteilung im Fall der Inanspruchnahme der „put-option“ noch weiter
zuungunsten der Mietgliedskommunen entwickeln.“
Die Erwartung des ZVO „...
lasse eine Verdoppelung des Gewinns der ZAG mit Wahrscheinlichkeit erwarten“,
war demnach, trotz vorsichtiger Formulierung, von vornherein und sogar auf längere
Sicht illusorisch – selbst mit dem geplanten Ausbau der Müllverbrennung.
Und selbst wenn es gelungen wäre, die Gewinne der GmbH zu
verdoppeln, hätten die beteiligten Kommunen nicht mehr bekommen als vorher. Das
gleiche gilt, wenn es irgendwann einmal gelänge, ...
Haben die Mitglieder der Verbandsversammlung das durchschaut? Haben die
Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Kreistag, die sich so angelegentlich um
die Zustimmung „ihrer“ Mitglieder in der Verbandsversammlung bemüht haben, auch
diese Folgen mit ihnen besprochen?
In der gegenwärtigen Situation zeigt sich wie unwahrscheinlich
die Spekulation war:
- die
Erweiterung des MHKW ist aus wirtschaftlichen Gründen vorerst auf Eis gelegt,
- die
Baukosten, ursprünglich auf 40 Millionen angesetzt, werden mittlerweile zwischen
60 und 80 Millionen geschätzt, was die Gewinnaussichten weiter schmälert und
- nach
Genehmigung wird die erforderliche Zeit für den Ausbau mit 2,5 Jahren angegeben.
Die Mengen an Müll zur Verbrennung werden bis dahin weiter abnehmen.
Der Konkurrenzkampf um Müll wird härter. Andere Firmen, vor allem der Branchenprimus
Remondis, haben geplante Erweiterungs- oder Neubauten schon aufgegeben.
Schon früh manifestierte sich unser Eindruck, dass bei der
Privatisierung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein konnte. Verstärkt
wurde der Verdacht beim Erörterungstermin des Staatlichen Umweltamtes Kiel im
März 2007. Auf unsere Fragen und Besorgnisse gab es keine zufrieden stellenden
Antworten. Stattdessen hatten wir den Eindruck, man wolle uns einschüchtern und
ruhig stellen. Der Kreis war, auch zur Verwunderung des Staatlichen
Umweltamtes, gar nicht erst zum Erörterungstermin erschienen und demonstrierte
so deutlich sein Interesse für die Bürger in dieser Angelegenheit.
So entschlossen wir uns im Mai 2007, eine Strafanzeige zu
stellen - gegen Unbekannt und wegen des Verdachts auf Untreue.
Wir sehen die Untreue darin, dass die Unternehmungsgruppe
(NAD) mit einem Aufwand von 499 tsd. Euro einen Gesellschaftsanteil von nahezu
50 % an der ZVO Abfallwirtschaft GmbH (dann umbenannt in ZVO Entsorgung GmbH)
bekam, was zur Folge hat, dass wenn z.B. diese Gesellschaft aufgelöst wird, die
Gesellschafter der NAD nahezu die Hälfte des gesamten Betriebsvermögens
verlangen können. Außerdem bekommen sie mit einer Einlage von 499 tsd. Euro
jeweils 50 % (genau 49,9) des Gewinns, der ihnen eigentlich gar nicht - der
ihnen nur formal zusteht. Was zur Folge hat, dass das Geld, das sie für
den Erwerb des Gesellschafteranteils aufwenden mussten, durch die
Gewinnbeteiligung bereits drei mal zu ihnen zurückgekommen ist, vermutlich
jetzt schon vier mal (mit der Gewinnausschüttung für 2008).
Mal etwas unsachlich: Abgesehen von der Größenordnung und volkswirtschaftlichen
Bedeutung, was ist eigentlich, dem Prinzip nach, der Unterschied zwischen
Spekulation mit „leeren“ Bankzertifikaten, dem in letzter Zeit immer mehr in
Verruf kommenden sg. Cross Border Leasing und Spekulationen mit „leeren“
Müllvisionen?
Zumindest sind sie alle zutiefst unmoralisch und
letztendlich, aus Sicht der Betroffenen eine Riesendummheit, egal was die Gesetze
hergeben!
Mehr dazu finden sie auf der Seite „Verdacht auf Untreue", hier ... .
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