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Wurde öffentliches Vermögen veruntreut?
Von der ZVO - Verbandsleitung wird immer wieder versucht, die Privatisierung der Abfallsparte und die Veräußerung der 49,9 % GmbH-Gesellschaftsanteile an die private NAD KG mit vielen Worten und Erklärungen zu rechtfertigen. Aber es werden keine konkreten Zahlen und Fakten genannt.
Diese stellen sich wie folgt dar:
Die Ausgliederung der Abfallsparte und die Veräußerung von 49,9% GmbH Gesellschaftsanteilen vom ZVO an die private NAD KG erfolgte unter Zugrundelegung der ZVO - Spartenbilanz per 31.12.2003.
Die Spartenbilanz basiert auf einer Handelsbilanz, in der das Vermögen abzüglich der steuerlichen Abschreibung (AfA) nur zu einem Bruchteil des tatsächlichen Wertes ausgewiesen ist.
Fakt ist, dass die Abfallsparte (Aktiva / Passiva) zum Zeitpunkt der Veräußerung der GmbH-Gesellschaftsanteile an die private NAD KG am 1.1.2005 bei Auflösung und Hinzurechnung der „Stillen Reserven“ einen Wert von mindestens 20 Mio. € hatte, d.h. der „wahre Wert“ der veräußerten 49,9 % GmbH-Anteile war ca. 10 Mio. €.
Die Vermutung, dass ein Verkaufspreis für die 49,9 % GmbH-Anteile von der NAD KG an den ZVO nicht bezahlt wurde, ist ja inzwischen schriftlich von der ZVO - Verbandsleitung bestätigt worden.
Die NAD KG hat lediglich (wie auch der ZVO) die eigene Stammeinlage in die GmbH geleistet und 1,1 Mio € (laut Landesrechnungshof Beratungskosten) in die freie Rücklage der GmbH eingezahlt und als Gegenwert dafür einen Vermögenszuwachs in Höhe von ca. 10 Mio. € erhalten.
Alle anderen, mit vielen Worten umschriebenen Leistungen des privaten Gesellschafters NAD KG sind nicht im Geringsten vergleichbar mit dem hohen immateriellen Wert des Monopols für die Abfallentsorgung im Kreis OH, das die Auslastung des MHKW für Jahrzehnte wie eine Beschäftigungsgarantie sicherstellt.
Für die veräußerten 49,9 % GmbH-Gesellschaftsanteile, die öffentliches Vermögen sind, hätte von der privaten NAD KG auf jeden Fall der errechnete Kaufpreis entsprechend dem „wahren Wert“ von ca. 10 Mio. € an den ZVO gezahlt werden müssen. Einen Kaufpreis nicht einzufordern, um Steuern zu vermeiden, ist keine akzeptable Begründung.
Um wirklich Steuern einzusparen, hätte der ZVO die Abfallsparte nicht privatisieren dürfen. So sind inzwischen, als Folge der Privatisierung, über 10 Mio. € an Umsatzsteuer zu Lasten der Gebührenkalkulation angefallen.
Die Begutachtung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO kann nicht maßgeblich sein für die Aufklärung einer öffentlichen Angelegenheit, denn es wurde öffentliches Vermögen veräußert!
Um Klarheit zum Veräußerungsvorgang der 49,9 % GmbH-Gesellschaftsanteile vom ZVO an die private NAD KG zu erhalten, sollte der ZVO den Landesrechnungshof beauftragen, eine Überprüfung vorzunehmen.
Sehen Sie hier die Auswertung der Bilanz:
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